Unser Notartermin wurde verschoben. Der Antrag als Eigentümer zur Heizungsförderung wurde allerdings schon gestellt. Muss ich nun einen neuen Antrag stellen oder reicht es, wenn ich in 2 Wochen zum Notartermin offiziell Eigentümer werde?
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss mindestens eine Auflassungsvormerkung vorliegen. Andernfalls bekommen Sie später unter Umständen Probleme bei der Förderung. Ein Kaufvertrag reicht nicht aus. Generell müssen Sie die Eigentümerschaft mit einem Grundbuchauszug nachweisen. Das ist aber auch nach Abschluss der Maßnahme noch möglich. Wir empfehlen daher, den Antrag zu stornieren und neu zu stellen. Wie Sie dabei richtig vorgehen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".