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Expertenrat

Muss ich einen neuen Antrag auf Förderung der Heizung stellen, wenn mein Notartermin verschoben wurde?

Frage von Patrick H. am 01.08.2024 

Unser Notartermin wurde verschoben. Der Antrag als Eigentümer zur Heizungsförderung wurde allerdings schon gestellt. Muss ich nun einen neuen Antrag stellen oder reicht es, wenn ich in 2 Wochen zum Notartermin offiziell Eigentümer werde?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss mindestens eine Auflassungsvormerkung vorliegen. Andernfalls bekommen Sie später unter Umständen Probleme bei der Förderung. Ein Kaufvertrag reicht nicht aus. Generell müssen Sie die Eigentümerschaft mit einem Grundbuchauszug nachweisen. Das ist aber auch nach Abschluss der Maßnahme noch möglich. Wir empfehlen daher, den Antrag zu stornieren und neu zu stellen. Wie Sie dabei richtig vorgehen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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