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Expertenrat

Wie weise ich die Anzahl der Wohneinheiten in meinem Haus nach?

Frage von Markus B. am 28.03.2024 

Ich möchte meine Heizung wechseln, von Strom auf Wärmepumpe. Mein Haus besteht aus einer Wohnung im Erdgeschoss und 2 Wohnungen im Dachgeschoss. Wie muss ich die Anzahl der Wohnungen für die KFW nachweisen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Den Nachweis erbringen Sie in der Regel mit einem Grundbuchauszug. Möchten Sie den Einkommens- oder Geschwindigkeitsbonus nutzen, ist das für die selbst genutzte Wohneinheit möglich. Den Erst- oder Alleinwohnsitz weisen Sie mit einer Meldebescheinigung nach.

Wichtig zu wissen ist, dass Sie bei der Förderung der Wärmepumpe und anderer Heizsysteme in teilweise selbst genutzten Wohnhäusern in Zukunft zwei Förderanträge stellen müssen. Einen über die Basisförderung für das gesamte Haus und einen zweiten über die optionale Bonus-Förderung für die selbst genutzten Wohneinheiten (nur für Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus). Die anrechenbaren Kosten teilen sich dabei zu gleichen Teilen auf die Wohneinheiten auf. Bei 60.000 Euro (30.000 + 15.000 + 15.000 Euro) entfallen damit also 20.000 Euro auf jede einzelne Wohneinheit. Möchten Sie einen der genannten Boni nutzen, bekommen Sie diesen also für die selbst genutzte Wohneinheit (20.000 Euro mit Basis- und Bonus-Förderung). Für die übrigen Kosten erhalten Sie die Basisförderung (40.000 Euro Basis-Förderung).

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine neue Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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