Ich habe in meiner vermieteten Doppelhaushälfte eine Wärmepumpe einbauen lassen. Kosten 45.000 Euro. BAFA-Förderung 15.000 Euro. Wie kann ich den Restbetrag 30.000 Euro noch steuerlich geltend machen?
Als Vermieter können Sie die über die Förderung hinausgehenden Kosten steuerlich geltend machen. Wir empfehlen, das mit Ihrem Steuerberater oder mit Ihrer Steuerberaterin zu besprechen.
Beachten Sie bitte, dass eine steuerliche Förderung nach § 35a sowie § 35c parallel zur BAFA- oder KfW-Förderung der neuen Heizung für die gleiche Maßnahme nicht möglich ist.