x
Expertenrat

Wenn eine Heizung im Bauernhof mehrere Gebäude des Hofs mit Wärme versorgt, kann ich dann einen Antrag auf Förderung stellen?

Frage von A. K. am 30.06.2025 

Unser Kunde hat einen Bauernhof und ein Leibgedinghaus. Momentan wird ein Gebäude mit Ölheizung beheizt. Ein anderes Gebäude ist an einem weiteren Gebäude mit Hackschnitzelheizung angeschlossen. Dieser Anschluss wird getrennt und nun sollen Bauernhof und Leibgedinghaus zusammengeschlossen werden mit einer neuen Hackschnitzelheizung. Wie ist die Vorgehensweise, kann ich das bei der Antragstellung als ein Haus betrachten oder muss ich ein Haus komplett außen vor lassen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Der Fall ist in den entsprechenden Richtlinien nicht eindeutig geregelt. So können Sie als Energieberater hier selbst entscheiden, ob es sich um ein Gebäude mit mehreren Teilen oder um getrennte Gebäude handelt. Entscheidend sind dabei folgende Punkte:

• die selbständige Nutzbarkeit
• ein trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang
• Abgrenzung durch die wärmeübertragende Umfassungsfläche
• eigene Hausnummer
• Eigentumsgrenzen
• eigener Eingang
• die Trennung durch Brandwände

Prüfen Sie den Fall anhand dieser Eigenschaften und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung daraufhin für Dritte nachvollziehbar.

Kommen Sie zu dem Schluss, dass es sich um ein Gebäude handelt, können Sie die Heizungsförderung ganz normal beantragen. Wie das im Detail funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". 


Handelt es sich Ihrer Auffassung nach hingegen um zwei Gebäude, müssen Sie Fördermittel für die Errichtung eines Gebäudenetzes und Fördermittel für den Anschluss an ein Gebäudenetz beantragen. Ist das der Fall, empfehlen wir Ihnen, die Förderung komplett über das BAFA zu beantragen. Denn dann können Sie Kosten von den Anträgen zum Anschluss an das Wärmenetz auf den Antrag Errichtung eines Gebäudenetzes übertragen. Nötig ist dazu ein BAFA-Formular, das Sie bei allen Anträgen mit einreichen müssen.

Sind Sie unsicher, empfehlen wir Ihnen, das Vorhaben mit den Sachbearbeitern des Fördergebers zu besprechen. Ansprechpartner bei der KfW erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9013.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Webinare für Energieberater

 

Online-Energieberatung

 

Newsletter-Abo