Unser Kunde hat einen Bauernhof und ein Leibgedinghaus. Momentan wird ein Gebäude mit Ölheizung beheizt. Ein anderes Gebäude ist an einem weiteren Gebäude mit Hackschnitzelheizung angeschlossen. Dieser Anschluss wird getrennt und nun sollen Bauernhof und Leibgedinghaus zusammengeschlossen werden mit einer neuen Hackschnitzelheizung. Wie ist die Vorgehensweise, kann ich das bei der Antragstellung als ein Haus betrachten oder muss ich ein Haus komplett außen vor lassen?
Der Fall ist in den entsprechenden Richtlinien nicht eindeutig geregelt. So können Sie als Energieberater hier selbst entscheiden, ob es sich um ein Gebäude mit mehreren Teilen oder um getrennte Gebäude handelt. Entscheidend sind dabei folgende Punkte:
• die selbständige Nutzbarkeit
• ein trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang
• Abgrenzung durch die wärmeübertragende Umfassungsfläche
• eigene Hausnummer
• Eigentumsgrenzen
• eigener Eingang
• die Trennung durch Brandwände
Prüfen Sie den Fall anhand dieser Eigenschaften und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung daraufhin für Dritte nachvollziehbar.
Kommen Sie zu dem Schluss, dass es sich um ein Gebäude handelt, können Sie die Heizungsförderung ganz normal beantragen. Wie das im Detail funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
Handelt es sich Ihrer Auffassung nach hingegen um zwei Gebäude, müssen Sie Fördermittel für die Errichtung eines Gebäudenetzes und Fördermittel für den Anschluss an ein Gebäudenetz beantragen. Ist das der Fall, empfehlen wir Ihnen, die Förderung komplett über das BAFA zu beantragen. Denn dann können Sie Kosten von den Anträgen zum Anschluss an das Wärmenetz auf den Antrag Errichtung eines Gebäudenetzes übertragen. Nötig ist dazu ein BAFA-Formular, das Sie bei allen Anträgen mit einreichen müssen.
Sind Sie unsicher, empfehlen wir Ihnen, das Vorhaben mit den Sachbearbeitern des Fördergebers zu besprechen. Ansprechpartner bei der KfW erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9013.
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