Mein BAFA-Förderbescheid endete am 21.04.2024. Dem Antrag lag der Ersatz einer alten Ölheizung mit einer neuen zugrunde, samt Umrüstung auf Fußbodenheizung. Vor einem Jahr ging der Installateur insolvent, samt meiner Vorauszahlung. Der Abriss war bereits durchgeführt. Ich brauchte Zeit, die Finanzierung aufzufangen. Dann habe ich statt einer Ölheizung auf eine Wärmepumpe gewechselt, weil ich keine andere Wahl mehr hatte. Die Abschlussrechnung liegt nun vor. Frage: Kann ich die Förderung trotz Fristablauf und Änderung des Konzeptes dennoch erhalten! Wie und wo muss man anschreiben?
Um die Förderung der Heizung erhalten zu können, hätten Sie vor Ablauf der Frist einen Antrag auf Fristverlängerung stellen müssen. Nachträglich ist das aller Voraussicht nach leider nicht mehr möglich. Eine Bestätigung bekommen Sie von den Experten des BAFA, die Sie dazu unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite erreichen.
Als Alternative bleibt Ihnen der Steuerbonus für die Sanierung, mit dem Sie nachträglich 20 Prozent der Kosten, verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen können.