Ich bin bei den Stadtwerken beschäftigt. Unseren Kunden bieten wir Contracting-Lösungen für alle Arten von Wärmeerzeugern an. Zurzeit können ja nur Privateigentümer / WEGs Förderung der BEG beantragen.
Ein Kollege meinte nun, die Inanspruchnahme der Förderung BEG sei wieder für Contractoren möglich. Laut der ASEW in Köln seien weitere Schritte aber erst ab Ende des Jahres zu erwarten. Ich habe nirgendwo etwas in Erfahrung bringen können, dass Contractoren Förderung in Anspruch nehmen können - können Sie mir eine Auskunft geben?
Geht es um die Förderung einer neuen Heizung, dürfen leider nur Eigentümer von Gebäuden Anträge stellen. Einzig Ausnahme ist die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung eines Gebäudenetzes. Nachlesen können Sie das in Punkt 6.2 der Richtlinie zur BEG-EM-Förderung. Hier heißt es: "Nicht antragsberechtigt sind: [...]
– für Maßnahmen nach Nummer 5.3 [Heizungsförderung; Anm. d. Red.] (mit Ausnahmen Nummer 5.3 Buchstabe g: private Investoren (Privatpersonen), die nicht Eigentümer des Gebäudes sind, zum Beispiel Mieter, Pächter; [...].
Das gilt allerdings nur für die Heizungsförderung. Für andere Maßnahmen können im Allgemeinen alle Investoren Förderanträge stellen.
Ausnahmen für Contractoren sind uns bei der Heizungsförderung aktuell nicht bekannt.