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Expertenrat

Müssen wir die Heizungsförderung zurückzahlen, wenn wir die Heizung wegen Schäden und Fehlplanung außer Betrieb nehmen mussten?

Frage von Elisabeth U. am 18.01.2026 

Wir sind Opfer einer Firma, die jetzt im Dezember in Insolvenz gegangen ist. Die Anlage wurde im Sommer 2025 im Betrieb genommen, da war natürlich nur der Warmwasserbetrieb ein Thema. Ende November, als es kälter wurde, stellte sich heraus, dass die Anlage komplett fehlerhaft konzipiert und nie und nimmer geeignet ist, unser Haus zu beheizen.

Nachdem wir mehrere Fristen gesetzt hatten, niemanden mehr erreichen konnten und die Anlage aufgrund ständiger Vereisung ausfiel sowie mehrere Handwerksfirmen Arbeiten am System ablehnten, haben wir die Notbremse gezogen und eine komplett neue Anlage einbauen lassen. Auf unsere Kosten.

Wir sehen keine Chance, im Insolvenzverfahren noch eine angemessene Quote zu erreichen, und fragen uns zusätzlich, inwieweit die KfW die Rückzahlung der Förderung verlangen kann. Diese wurde ausbezahlt, bevor die Probleme auftraten.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich besteht bei der Förderung einer Heizung eine mindestens 10-jährige Nutzungspflicht. Setzen Sie die Anlage früher außer Betrieb, kann das zur Rückforderung von Zuschüssen führen. In Ihrem Fall gibt es jedoch besondere Umstände. Aus diesem Grund empfehlen wir, das Thema mit den Experten der KfW direkt zu besprechen. Eine entsprechende Meldung ist ohnehin Pflicht. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9013.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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