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Expertenrat

Ich habe den alten Ofen bereits entsorgen lassen. Bekomme ich die Förderung für die neue Heizung dennoch?

Frage von Christine B. am 24.01.2022 

Ich habe meinem Heizungsmonteur, der meine Wärmepumpe einbauen wird, die Fachunternehmererklärung gegeben. Dort muss er eintragen, welcher alte Ofen ersetzt wird. Da ich aber zum Zeitpunkt des Hauskaufs noch gar nicht daran gedacht habe, eine Förderung zu beantragen, habe ich den Ofen entsorgt und weiß das Fabrikat und weitere Angaben dazu nicht. Diesen Fall hatte er noch nicht. Was soll er dort eintragen?

Und wie ist das, wenn die Rechnung auch Posten wie Sanitäranlagen enthält, die nicht förderfähig sind: Soll ich ihn um eine separate Rechnung bitten oder wird die Pumpe plus Fußbodenheizung auf der Gesamtrechnung lediglich rausgerechnet?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Unter Umständen ist die Demontage der Heizung als Beginn der Baumaßnahme zu werten, wodurch das BAFA die Förderung verwehren kann. Einen Nachweis für die Demontage und Entsorgung ist in Form einer Rechnung zu erbringen. Die Beauftragung der Maßnahme muss nach Antragstellung stattgefunden haben. Ob Sie die Förderung für die neue Heizung in diesem Fall erhalten, ist individuell mit dem BAFA zu klären. Die Experten erreichen Sie unter der Rufnummer 06196/908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.


Alternativ steht Ihnen auch das Infotelefon des BMWK für Fragen zur BEG-Förderung unter der Rufnummer 06196 908-1625 bereit.

Günstig ist es, separate Rechnungen für die geförderten Maßnahmen auszustellen. Andernfalls muss ein Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste die Kosten in einem technischen Projektnachweis angeben.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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