Wir haben im Zuge unserer Sanierung die Nachtspeicheröfen gegen eine Flächenheizung mit Wärmepumpe getauscht. Wir bauen alles selbst ein, die Inbetriebnahme der Heizung sollte der Heizungsbauer machen. Wir haben die Heizungsförderung bei der KfW beantragt durch einen Energieberater, der Antrag wurde auch bewilligt.
Die Rechnung des Handwerkers für die Inbetriebnahme fiel aber weitaus höher aus, deshalb haben wir erst mal die Rechnung nicht beglichen und ihn um Erklärung gebeten. Seitdem ist er nicht mehr zu kontaktieren und ignoriert uns.
Nun ist die Frage, ob die fachgerechte Durchführung auch der Energieberater bestätigen kann oder ob dies durch den Heizungsbauer erfolgen MUSS? Brauche ich die Rechnung überhaupt oder geht das dann auch als offizielle komplette Eigenleistung abzurechnen und zu fördern?
Welche Dokumente muss denn der Heizungsbauer noch abgeben, normalerweise?
Der Heizungsbauer muss den Einbau nicht bestätigen. Dazu können Sie auch einen Energie-Effizienz-Experten beauftragen. Nachlesen können Sie das in Punkt 8.2 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es:
"Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Ausgaben für Material gefördert, wenn ein Energie-Effizienz-Experte oder ein Fachunternehmer die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Ausgaben für Material mit dem Verwendungsnachweis bestätigt."
Gleiches gilt für die Fachunternehmererklärung nach Abschluss der Arbeiten. Hierzu heißt es in Punkt 9.5 der Richtlinie: "Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Ausgaben für Material gefördert, wenn ein Energie-Effizienz-Experte oder ein Fachunternehmer die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Ausgaben für Material mit dem Verwendungsnachweis bestätigt."
In diesem Zuge ist die Entsorgung der alten Heizung sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen zur BEG-Förderung (Punkt 3 TMA) zu bestätigen. Letzteres schließt unter anderem auch einen Nachweis zum hydraulischen Abgleich mit ein. Im Speziellen sind folgende Nachweise für die Wärmepumpen-Förderung erforderlich:
Bitte beachten Sie, dass Umfeldmaßnahmen wie die Flächenheizung bei der Umsetzung in Eigenleistung in aller Regel nicht gefördert werden.