Ich saniere aktuell ein Haus, das ich aber bisher nicht als Erstwohnsitz, sondern als Zweitwohnsitz bewohne. Ist eine Heizungsförderung (Nr. 458) bei der KfW damit grundsätzlich nicht möglich? Und sobald der Erstwohnsitz auf der Immobilie gemeldet ist: Müssten bei der Beantragung der Fördermittel alle Mitglieder, die im Grundbuch eingetragen sind, auch ihren Erstwohnsitz auf dieser Immobilie angemeldet haben oder reicht vorläufig der Erstwohnsitz des Antragstellers? Meine Frau ist im Grundbuch eingetragen, hätte ihren Erstwohnsitz vorläufig aber bis jetzt nicht an diesem Standort.
Sie können die Heizungsförderung beantragen, wenn Sie Eigentümer sind und das Gebäude nicht als Allein- oder Erstwohnsitz nutzen. In diesem Fall bekommen Sie allerdings nur die Basis-Förderung und den Effizienz- bzw. Emissionsminderungsbonus.
Würden Sie sich als Antragsteller zunächst ummelden, bevor Sie die Antragsunterlagen einreichen, hätten Sie auch Anspruch auf den Einkommens- sowie den Geschwindigkeitsbonus und damit auf bis zu 70 Prozent Förderung für die neue Heizung. Relevant ist das in diesem Fall nur für den Antragsteller. Die anderen Eigentümer können auch woanders gemeldet sein.
Weitere Informationen zur Heizungsförderung geben wir im Beitrag "Förderung für die neue Heizung - Zuschuss, Kredit, Steuerbonus". Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.