Nach welchem Einkommen richtet sie die Höhe der Förderung? Nach dem Einkommen der Personen, die im Grundbuch stehen, oder auch nach dem Einkommen deren Ehepartner?
Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. Anzurechnen sind dabei Einkünfte von allen zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen Eigentümern sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartnern oder Partnern aus eheähnlicher Gemeinschaft.
Weitere Informationen zur Antragstellung geben wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie darüber hinaus Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.