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Expertenrat

Bekomme ich den Eigentumsbonus, wenn ich verheiratet bin, meine Frau aber nicht im Haus gemeldet ist?

Frage von Frank M. am 16.01.2025 

Ich möchte die Wärmepumpen-/Heizungs-Förderung beantragen. Ich falle für das Jahr 2023, 2024 unter die Einkommensgrenze. Ich habe letztes Jahr geheiratet (zusammen kommen wir über die Grenze), jedoch wohne nur ich in dem zu fördernden Haus (nur ich bin dort gemeldet) und es gehört mir. Kann ich den Einkommensbonus bekommen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung nicht über 40.000 Euro lag. Relevante Haushaltsmitglieder sind dabei alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen Eigentümer sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft.

Sind Sie als Antragsteller allein im selbst genutzten Eigentum gemeldet, müssen Sie das Einkommen Ihrer Frau nicht angeben. Dementsprechend sollten Sie den Einkommensbonus erhalten. Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung von den Experten der KfW. Diese erreichen Sie dazu unter der Telefonnummer 0800 539 9013.

Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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