Bzgl. KfW-Förderung 458 Heizungstausch: Wenn 2 Personen Eigentümer einer Immobilie sind, jedoch nur eine Person im Haus wohnt, kann dann der Geschwindigkeitsbonus beantragt werden? Und wie wird das Einkommen für den Einkommensbonus berechnet?
Ja, auch in diesem Fall können Sie den Geschwindigkeitsbonus beantragen. Wichtig ist, dass der Antragsteller selbst im Haus wohnt. Gleiches gilt für den Einkommensbonus. Für diese sind dabei nur die Einkommen der Haushaltsmitglieder relevant, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind. Betroffen sind dabei volljährige Eigentümer sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Partner. Die Einkommen von Eigentümern, die nicht mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in der Immobilie gemeldet sind, werden bei der Berechnung in der Regel nicht herangezogen.
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