Beim KfW wird von Haushaltseinkommen zur Berechnung der Förderung gesprochen und nur sehr vage verdeutlicht, was das bedeutet. Zählen volljährige Geschwister, die im gleichen Haushalt leben und gemeldet sind, dazu, oder nur Ehepartner?
Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen Eigentümer sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft. Sind die Geschwister nicht als Eigentümer eingetragen, müssen Sie deren Einkommen damit also nicht anrechnen.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.