Meine Mutter will in ihrem selbst genutzten EFH die alte Gasheizung durch eine geförderte Wärmepumpe ersetzen lassen. Da sie als Rentnerin unter 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt, könnte sie auch den Einkommensbonus beantragen. Da mein Bruder und ich durch den Tod unseres Vaters vor Jahren bereits einen Anteil des Hauses geerbt haben, steht meine Mutter nur zu 75 % und wir jeder mit 12,5 % Anteil im Grundbuch.
Sie wohnt aber allein in dem Haus. Welchen Einfluss hat dieser Eigentumsanteil auf die Förderung und speziell den Einkommensbonus?
Sofern Ihre Mutter als Eigentümerin im Grundbuch steht und das Gebäude selbst nutzt (Nachweis mit Meldebescheinigung), kann Sie die Förderung der Wärmepumpe inkl. Einkommensbonus beantragen. Dass Sie beide ebenfalls im Grundbuch stehen, ändert daran nichts. Denn für den Bonus relevante Haushaltsmitglieder sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartnerinnen oder -partner oder Partnerinnen oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft.
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.