Muss beim Einkommensbonus (Förderung KfW Heizung) meine Mutter bei der Berechnung berücksichtigt werden? Sie lebt mit im Haus, ist aber weder Miteigentümer, Eigentümerin und auch keine Mieterin.
Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartnerinnen/-partner oder Partnerinnen/Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft (siehe 3.8 FAQ zur BEG EM Förderung).
Ist Ihre Mutter keine Eigentümerin, müssen Sie diese daher in der Regel auch nicht berücksichtigen. Sind Sie sich unsicher, empfehlen wir den Kontakt zur KfW. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9013.
Wie Sie die Heizungsförderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.