Gilt der Einkommensbonus nur für mich? Lebe zwar mit meinem Partner zusammen, aber das Haus gehört mir.
Auch wenn Ihr Partner nicht Eigentümer ist, wird sein Einkommen unter Umständen herangezogen. Der Fall ist das, wenn er dort mit seinem Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist und Sie beide in einer Ehe-, einer Lebenspartnerschaft oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.
Weitere Tipps zur Beantragung der Heizungsförderung geben wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.