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Expertenrat

Wer ist beim Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu berücksichtigen?

Frage von Angelika H. am 24.06.2025 

Gilt der Einkommensbonus nur für mich? Lebe zwar mit meinem Partner zusammen, aber das Haus gehört mir.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Auch wenn Ihr Partner nicht Eigentümer ist, wird sein Einkommen unter Umständen herangezogen. Der Fall ist das, wenn er dort mit seinem Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist und Sie beide in einer Ehe-, einer Lebenspartnerschaft oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.

Weitere Tipps zur Beantragung der Heizungsförderung geben wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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