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Expertenrat

Bekommen wir den Einkommensbonus, obwohl wir erst seit vier Monaten zusammenleben?

Frage von Christian L. am 18.01.2025 

Ich habe eine Frage zum Einkommensbonus. Ich lebe mit meiner Freundin in ihrem Haus seit September 2024. Nun möchte sie als alleinige Eigentümerin den Einkommensbonus für eine Heizungsmodernisierung beantragen. Trifft in diesem Fall eine eheähnliche Lebensgemeinschaft zu, obwohl ich erst ca. 4 Monate dort lebe? In den Jahren 2022 und 2023 lebten wir getrennt.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Angaben des BMWK sind alle volljährigen Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in der entsprechenden Immobilie gemeldet sind. Dazu gehören Eigentümer sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft.

Sind Sie mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in der Immobilie gemeldet, müssen Sie daher beide Einkommen berücksichtigen. Nach Rücksprache mit der KfW würde das auch dann gelten, wenn Sie in den relevanten Jahren noch nicht verpartnert gewesen wären.

Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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