Ich habe eine Frage zum Einkommensbonus. Ich lebe mit meiner Freundin in ihrem Haus seit September 2024. Nun möchte sie als alleinige Eigentümerin den Einkommensbonus für eine Heizungsmodernisierung beantragen. Trifft in diesem Fall eine eheähnliche Lebensgemeinschaft zu, obwohl ich erst ca. 4 Monate dort lebe? In den Jahren 2022 und 2023 lebten wir getrennt.
Nach Angaben des BMWK sind alle volljährigen Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in der entsprechenden Immobilie gemeldet sind. Dazu gehören Eigentümer sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft.
Sind Sie mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in der Immobilie gemeldet, müssen Sie daher beide Einkommen berücksichtigen. Nach Rücksprache mit der KfW würde das auch dann gelten, wenn Sie in den relevanten Jahren noch nicht verpartnert gewesen wären.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.