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Expertenrat

In den letzten zwei Jahren lebte ich mit einer Partnerin zusammen. Muss ich ihr Einkommen bei der Heizungsförderung berücksichtigen? Sie ist inzwischen ausgezogen und nicht mehr hier gemeldet.

Frage von Timo E. am 05.04.2026 

Situation: Einfamilienhaus gehört mir alleine. Antragstellung soll 2027 stattfinden, da die Gasheizung dann 20 Jahre alt ist (2007 eingebaut). Mit nichtverheirateter Partnerin bis 2026 zusammengelebt. Einkommensjahre 2024 und 2025 zusammen über 40k zu versteuerndes Einkommen. Jetzt alleine unter 40 k. Ist der 30%-Förderbonus Einkommen möglich? Oder zählt da tatsächlich der damalige Stand? Obwohl die Ex-Partnerin seit 2026 nicht mehr hier gemeldet ist?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartnerinnen/-partner oder Partnerinnen/Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft. Da ihre Ex-Partnerin nicht mehr im Haus gemeldet ist, muss Ihr Einkommen also nicht mehr berücksichtigt werden. Sie können den Einkommens-Bonus demzufolge beantragen.

Nachlesen können Sie das auch in der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es unter Punkt 3 w: Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen "[...] ergibt sich aus dem Einkommen eines Kalenderjahres, der im Haushalt wohnenden selbstnutzenden (Mit-)Eigentümer sowie deren im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder der Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung."

Unser Tipp: Denken Sie daran, alle Nachweise zum Zeitpunkt der Antragstellung einzuholen. Das gilt vor allem für die Meldebescheinigung. Außerdem erfolgt die Prüfung des Alters der alten Heizung auf den Tag genau. Es genügt also nicht allein das Baujahr – die Heizung muss zum Antragszeitpunkt tatsächlich 20 Jahre eingebaut sein, um den Geschwindigkeitsbonus beantragen zu können.

Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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