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Expertenrat

Wo liegt die Einkommensgrenze bei der Heizungsförderung?

Frage von Rolf B. am 20.01.2025 

Meine Gattin und ich haben ein MFH mit 7 Einheiten. D.h. meine Rente, Gehalt meiner Frau, Mieteinnahmen. Wo ist die max. Einkommensgrenze?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich gibt es keine Einkommensgrenze, wenn Sie die Förderung der Heizung nutzen möchten. Liegt Ihr Haushaltseinkommen bei maximal 40.000 Euro, haben Sie jedoch Anspruch auf den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent. Nachzuweisen ist das mit den Einkommensteuerbescheiden aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung.

Wichtig zu wissen: Den Einkommensbonus bekommen Sie nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Da sich die förderbaren Kosten bei ungeteilten Mehrfamilienhäusern gleichmäßig auf alle Einheiten verteilen, sind in Ihrem Fall also 16.142,86 Euro für den Einkommensbonus anrechenbar.

Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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