Seit 2003 wohne ich mit meiner Frau und unserem Sohn in unserem ungeteilten Einfamilienhaus, mit Einliegerwohnung unter der Hausnummer 9a und 9b. Jede Wohneinheit hat eine eigene Gasheizung und eigene Gas-Wasser-Strom Zähler. Ich mit meiner Frau wohnen in der Einliegerwohnung (9a) und wir wollen unsere Gasheizung (21 Jahre alt) durch eine geförderte Wärmepumpe (Luft-Wasser) ersetzen lassen.
Kosten lt. Angebot 21.000 Euro. Unser Jahreseinkommen liegt unter 40.000 Euro. Unser Sohn wohnt mit seiner Familie in der Hauptwohnung (9b) und möchte mit seiner Gasheizung bis 2027 weiter heizen. Wie wird von der KfW in unserem Fall die Förderung für uns (9a) und später für unseren Sohn (9b) berechnet? Wie hoch ist der Förderbetrag für uns (ich und meine Frau)?
Sind Sie Eigentümer des Gebäudes, können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Sie bekommen die Basis-Förderung in Höhe von 30 Prozent sowie den Effizienz-Bonus beim Einsatz eines natürlichen Kältemittels in Höhe von 5 Prozent. Als selbst nutzender Eigentümer steht Ihnen außerdem der Einkommens-Bonus in Höhe von 30 Prozent zu. Ersetzen Sie eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung, kommt zudem der Geschwindigkeitsbonus infrage. Insgesamt ist die Förderung auf 70 Prozent gedeckelt. Diese bekommen Sie für Kosten von maximal 22.500 Euro pro Wohneinheit ((30.000 + 15.000)/2). Bei Ausgaben in Höhe von 21.000 Euro liegt die Förderung in Ihrem Fall bei maximal 14.700 Euro. Zu beantragen ist zunächst die Basis-Förderung mit Effizienz-Bonus (optional), bevor Sie die attraktiven Boni beantragen können. Weitere Informationen zur Antragstellung geben wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
Damit das funktioniert, müssen Sie Eigentümer des Gebäudes sein. Zudem ist es wichtig, dass die Wohneinheit die Vorgaben der Fördergeber erfüllt. Zu einer Wohneinheit zählen demnach "in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über die nachfolgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für beziehungsweise bei Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Zugänge zu Küche, Badezimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche entbehrlich);" (siehe 3u BEG-EM-Richtlinie).
Sind Sie nicht Eigentümer oder Miteigentümer des Gebäudes, kann nur der Eigentümer die Förderung der Wärmepumpe beantragen. Dieser bekommt dafür die Basis-Förderung mit Effizienz-Bonus (optional).
Für Ihren Sohn und seine Familie gelten später die gleichen Vorgaben. Ist er Eigentümer und Sie leben als Nießbraucher bzw. mit Wohnrecht im Haus, kann er für die Einliegerwohnung die Basis-Förderung mit Effizienz-Bonus und für seine selbst genutzte Wohneinheit die komplette Förderung beantragen. Ist er nicht Eigentümer, können Sie die Basis-Förderung mit Effizienz-Bonus (optional) für ihn beantragen.
Wir empfehlen, die Förderung zusammen mit einem Energieberater oder einem Heizungsbauer zu beantragen, um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden. Unterstützung bekommen Sie darüber hinaus auch von unserem Förderservice für Heizungsanlagen.