Ich habe den Zuschuss 458 genehmigt bekommen. Auf der Internetseite steht, um den Klimageschwindigkeitsbonus zu bekommen, benötige ich einen Nachweis der Stilllegung, eine schriftliche Fachunternehmererklärung oder eine Bescheinigung eines zertifizierten WHG-Entsorgers, der sowohl Stilllegung, Reinigung und Demontage des Heizöltanks dokumentiert, als auch die dazugehörige Rechnung und den Entsorgungsnachweis.
Die Stilllegung der Heizungsanlage erfolgt durch den Heizungsbauer und die Öltanks sind leer. Darf ich die Tanks selbst demontieren und auf einem Wertstoffhof entsorgen? Ein Nachweis über die fachgerechte Entsorgung wird seitens des Wertstoffhofs erstellt. Reicht das aus? Man bekommt widersprüchliche Aussagen.
Für den Klimageschwindigkeitsbonus zur Förderung der Heizung ist die alte Heizung zu entsorgen. Nach Abschluss der Maßnahme bestätigt das ein Energieberater oder ein Fachhandwerker in der Bestätigung nach Durchführung (BnD). Zudem benötigen Sie eine Rechnung und/oder einen Entsorgungsnachweis für die Anlage – letzteren darf auch der Wertstoffhof ausstellen. Aus Sicht der BEG-EM-Richtlinie spricht damit erst einmal nichts gegen die Entsorgung in Eigenregie, sofern Sie die nötigen Nachweise beibringen.
Anders verhält es sich unter Umständen aber aus Sicht der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV). Nach § 45 der AwSV dürfen nur Fachbetriebe mit WHG-Zulassung Arbeiten an Heizölverbrauchsanlagen der Gefährdungsstufen B, C und D durchführen. Nach § 39 AwSV zählen dazu alle Anlagen mit einem Tankvolumen von mehr als 1.000 Litern. Das heißt: Fassen Ihre Heizöltanks (auch leer) mehr als 1.000 Liter Heizöl, sind Fachbetriebe für die Reinigung, Instandsetzung und Stilllegung Pflicht.