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Expertenrat

Müssen alle Eigentümer bei Beantragung der Heizungsförderung ins Grundbuch eingetragen sein? Mein Vater ist Erbe und der Prozess der Eintragung noch nicht abgeschlossen.

Frage von Ulf R. am 04.01.2026 

Ich habe eine Frage zum KfW-Förderprogramm 458. Wir besitzen ein 2-Familienhaus. In WE1 wohnen meine Eltern, in WE2 wohne ich (Sohn). Im Grundbuch sind meine Mutter und ich zu je ½‑Anteil eingetragen.

Unser Plan war, dass ich den Basisantrag für die Förderung einer Wärmepumpe stelle (Basisförderung plus Effizienzbonus) und zusätzlich meine Mutter einen Zusatzantrag (Klimageschwindigkeitsbonus plus Einkommensbonus) und ich einen Zusatzantrag (Klimageschwindigkeitsbonus) stelle.

Leider ist meine Mutter Anfang Dezember verstorben. Sie steht aber zurzeit noch im Grundbuch. Es gibt einen Erbvertrag, in dem festgelegt ist, dass der ½‑Anteil meiner Mutter bei ihrem Tod auf meinen Vater übertragen werden soll. Die Grundbuchberichtigung ist schon in die Wege geleitet, es kann aber sicher noch einige Zeit verstreichen, bis das Grundbuch tatsächlich berichtigt und mein Vater dort eingetragen ist.

Nun zu meiner Frage: Kann ich jetzt schon einen Antrag zur Förderung einer Wärmepumpe stellen bzw. kann mein Vater jetzt schon den entsprechenden Zusatzantrag für die WE1 stellen, obwohl er offiziell noch nicht im Grundbuch auftaucht? Oder müssen wir mit der Antragstellung tatsächlich so lange warten, bis das Grundbuch berichtigt wurde?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch. In Ihrem Fall akzeptiert der Fördergeber aller Voraussicht nach auch den Erbschein bzw. das Testament des Verstorbenen, sodass Sie die Förderung beantragen können. Spätestens bei der Nachweiseinrichtung muss das Grundbuch dann allerdings korrekt sein. Sie haben bis dahin jedoch 36 Monate Zeit zur Umsetzung sowie 6 Monate zusätzlich Zeit zum Einreichen aller Nachweise.

Um keine Fördermittel zu verlieren, empfehlen wir, den Sonderfall vorab mit den Experten der KfW zu besprechen. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9013. Wie Sie die Wärmepumpen-Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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