Wir würden gerne eine Wärmepumpe einbauen lassen und haben einen Antrag bei der KfW gestellt. Die Sparkasse würde uns bei positivem Bescheid den 358er-Kredit zusichern. Wird dann nur die förderfähige Summe als Darlehen gewährt, oder wird auch die Sanierung der Heizung als Fußbodenheizung/Heizkörpertausch als Umfeldmaßnahme mitfinanziert?
Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ergibt sich aus dem Bewilligungsbescheid, den Sie von Ihrem Fördergeber bekommen. Kosten für Heizung, Heizkörper etc. lassen sich aber auch mit der Heizung fördern, sofern die Summe der Ausgaben die förderbaren Kosten nicht übersteigt.
Wichtig zu wissen: Haben Sie den Antrag bereits gestellt, können Sie diesen nachträglich nicht mehr ändern. Möchten Sie die Kosten anpassen, müssten Sie den Antrag stornieren. Bei identischen Maßnahmen greift dann allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten. Außerdem fällt die maximal mögliche Förderung durch eine neue Degression dann geringer aus.