Kann ich nach Zusage der Heizungsförderung evtl. die Heizungsfirma wechseln, z.B. bei Schließung des Betriebes?
Ja, das ist kein Problem. Wichtig ist, dass die neue Firma nach Abschluss aller Arbeiten eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellt. Alternativ kann diese Aufgabe auch ein Energie-Effizienz-Experte erledigen. Sind Sie unsicher oder haben vorhabenbezogene Fragen, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu den Fachberatern der KfW. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9010.
Wie der Ablauf im Detail aussieht, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".