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Expertenrat

Die ausführende Firma fordert nach Erhalt der Zusage zur Heizungsförderung höhere Kosten. Kann ich eine andere Firma beauftragen?

Frage von Dio F. am 24.06.2025 

Ich habe eine Förderzusage der KfW für den Heizungstausch erhalten und dazu den nötigen Liefer- u. Leistungsvertrag mit einer Fachfirma geschlossen. Das Vorhaben ist noch nicht begonnen. Die Fachfirma hat nun ein detailliertes Angebot für die Ausführung der Arbeiten mit nicht akzeptablen Konditionen vorgelegt. Wie kann ich den Liefer- u. Leistungsvertrag aufheben, damit ich an eine andere Fachfirma vergeben kann?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können die Firma auch nach dem Erhalt der Zusage wechseln und müssen das dem Fördergeber nicht mitteilen. Wichtig ist, dass die neue Firma entsprechend den BEG-Vorgaben zur Heizungsförderung arbeitet (Einhaltung der technischen Mindestanforderungen) und nach Durchführung aller Arbeiten eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellt. Letzteres kann alternativ auch ein Energieberater erledigen.

Ob Sie den Vertrag mit der ausführenden Firma problemlos kündigen können, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Dazu sind genaue Kenntnisse vom Vertrag erforderlich. Eine fundierte Antwort bekommen Sie dabei von einem Experten für Vertragsrecht. Wir empfehlen, die ausführende Firma um eine Aufhebung des Vertrags zu bitten. Das ist in vielen Fällen nach Absprache möglich.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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