Kann man bei einem Wechsel des Installationsbetriebes (Einbau einer Gas-Hybridheizung) bei der KfW-Bank den Vorgang noch ändern und wie?
Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der KfW keine Änderung anzuzeigen. Änderungen am Vorhaben selbst sind in aller Regel nicht mehr möglich. Das gilt vor allem für die Korrektur der Kosten nach oben. Sie müssten die Förderung dann stornieren und nach einer sechsmonatigen Sperrfrist erneut beantragen.