Ich überlege mir, Förderung aus dem KfW-Heizungsprogramm 458 zu beantragen. Gibt es über dieses Programm auch Zuschüsse für die Fußbodenheizung? Also: Rohre, Verteilerkasten, Estrich, Trittschalldämmung, Dämmung & Fußbodenbelag (Fliesen), Raumthermostate enthalten? Oder kann ich nur den Kauf und Einbau der Heizungsanlage z.B. Wärmepumpe, Speicher etc. fördern?
Erhalten Sie eine Förderung für die Heizung, können Sie diese auch für Umfeldmaßnahmen wie die Fußbodenheizung nutzen. Hier gibt es den gleichen Fördersatz für Flächenheizungen, wie Decken-, Fußboden- und Wandheizungen inklusive Trittschalldämmung, Estrich, Putzarbeiten und Wand- oder Bodenbeläge.
Wichtig zu wissen ist allerdings, dass die anrechenbaren Kosten bei einer Wohneinheit auf 30.000 Euro begrenzt sind. Neben den Kosten der Wärmepumpe bleibt dabei oft nicht mehr viel für die Förderung der Fußbodenheizung übrig. Ist das der Fall, können Sie für die gesamte Maßnahme den Steuerbonus für die Sanierung (20 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen) nutzen.
Alternativ können Sie die Förderung der Heizung für die Wärmepumpe nutzen und für Umfeldmaßnahmen den Steuerbonus für Handwerkerleistungen beantragen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten einer Maßnahme steuerlich geltend zu machen.
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" und "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.