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Expertenrat

Wie berechnen sich die förderbaren Kosten beim Austausch der Heizung im Gebäudenetz?

Frage von Michael G. am 17.04.2026 

Ich bin energieberatend tätig und habe einen kniffligen Fall zur Heizungsförderung: Eine WEG in einem Reihenhausensemble möchte die Erdgasheizung erneuern und dafür die Heizungsförderung in Anspruch nehmen (Ersatz: WP). Das Grundstück und die Heizung (in einem separaten Gebäudeteil) gehören der WEG.

Da die drei Eigentümer jeweils drei Teile des Reihenhauses mit getrennter Hausnummer und unabhängiger Nutzbarkeit bewohnen, handelt es sich lt. TFAQ 1.11 um unabhängige Gebäudeteile.

Damit ist es eine Heizungserneuerung in einem Gebäudenetz und die BAFA ist der Fördermittelgeber.

Nun scheint es so zu sein, dass die Heizung einem Gebäude zugeteilt werden muss und hier die Heizungsförderung mit den üblichen Fördersätzen und der Deckelung auf 30.000€ in Anspruch genommen werden kann.

Die beiden anderen Gebäude im Reihenhauskomplex können sich lediglich den Anschluss an das Gebäudenetz (der ja schon vorhanden ist) fördern lassen. Die Heizungserneuerung kostet lt. Angebot 45 TEUR. Besteht hier tatsächlich keine Möglichkeit, die übliche Aufstockung bei einer WEG in Anspruch zu nehmen (30 TEUR + 15 TEUR + 15 TEUR)?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Beantragen Sie Fördermittel für die Heizung in einem Gebäudenetz, hängen die Kosten von der Anzahl der versorgten Wohneinheiten ab. Konkret bedeutet das: Die WEG beantragt die Förderung gemeinsam für den Austausch der Heizung im Gebäudenetz. Anrechenbar sind dabei Kosten in Höhe von 60.000 Euro für die Basisförderung und den Wärmepumpenbonus. Ergänzend kann jeder Eigentümer selbst den Einkommens- und den Heizungsaustauschbonus für die tatsächlich selbst bewohnte Wohneinheit beantragen (20.000 Kosten maximal pro Wohneinheit).

Sind Sie unsicher, empfehlen wir Ihnen, das Vorhaben individuell mit den Experten des BAFA zu besprechen. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Formular auf der BAFA-Webseite.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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