Es handelt sich um ein Wohnhaus mit einer Wohnung, einer Einliegerwohnung und einer Zahnarztpraxis. Die beiden Wohneinheiten gehören der Ehefrau, die Praxis dem Ehemann. Es soll eine Wärmepumpe eingebaut werden. Ich wüsste gerne, welche Fördermaßnahmen von wem bei der KfW zu beantragen sind.
Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten beantragen – die Praxisfläche bleibt dabei unberücksichtigt. Alternativ können Sie zwei Anträge stellen – einmal für ein Wohngebäude und einmal für ein Nichtwohngebäude. Die Kosten der neuen Heizung teilen Sie dabei flächenabhängig auf Wohn- und Nichtwohngebäudeteil auf.
Mit zwei Anträgen ist die Förderung der Heizung zwar aufwendiger, dafür können Sie in der Regel höhere förderbare Kosten angeben. Das hat insgesamt möglicherweise eine höhere Förderung zur Folge.
Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.