Ich möchte über das KfW-Förderprogramm 458 eine neue Wärmepumpe einbauen lassen. Ich bin selbst Besitzer eines Zweifamilienhauses, das ich auch selbst bewohne. Die Einliegerwohnung wird selbst als Büro (Homeoffice) benutzt. Die KfW will mir den Geschwindigkeitsbonus nun nur zur Hälfte (für eine Wohneinheit) gewähren, obwohl ich für das gesamte Haus die Heizungsanlage tausche. Ist das so korrekt?
Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon aus, dass jeder Antragsteller nur eine Wohneinheit selbst benutzen kann. Gäbe es einen zweiten eingetragenen Eigentümer, der die Einliegerwohnung selbst nutzen würde, könnte dieser den Geschwindigkeitsbonus auch für die zweite Wohnung beantragen. In Ihrem Fall ist das leider nicht möglich.
Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Förderung für die neue Heizung - Zuschuss, Kredit, Steuerbonus". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.