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Expertenrat

Muss der Ausdruck aus dem Grundbuch vor Antragstellung der Heizungsförderung vorliegen?

Frage von A. M. am 14.01.2026 

Zwecks KfW-Heizungsförderung habe ich eine Frage: Unser Kunde bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus. Auf der KfW-Seite steht, dass man einen Grundbuchauszug zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen haben muss. Jetzt ist es so, dass der Kunde den Grundbuchauszug nach der Antragstellung erst bekommen hat, das heißt, das Druckdatum dieses Auszuges ist nach Antragstellung. Im Grundbuch selbst steht aber, dass er davor schon Eigentümer ist. Wie wird das von der KfW akzeptiert?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, das sollte kein Problem darstellen. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie bzw. Ihr Kunde zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits Eigentümer des Gebäudes waren. Andernfalls bekommt er die Förderung und insbesondere auch die Bonusförderung nicht.

Sind Sie unsicher, empfehlen wir den Kontakt zu den Experten der KfW. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 0800 / 539 9013.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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