Ich habe bereits einen KfW-Antrag (458) für den Einbau einer Wärmepumpe gestellt und die Zuschussbestätigung erhalten. Angebot und BzA wurden damals von Enpal erstellt, jedoch möchte ich die Wärmepumpe aus diversen Gründen durch einen anderen Heizungsbauer einbauen lassen, Angebotssumme (förderfähige Kosten) etwa ähnlich. Ist das möglich oder muss ein neuer KfW-Antrag gestellt werden? Darf der neue, ausführende Heizungsbauer nach Durchführung der Maßnahmen die BnD erstellen?
Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue Wärmepumpe die Anforderungen der Fördergeber erfüllt und in der Liste förderbarer Wärmepumpen aufgeführt ist. Der neue Handwerker darf dann nach Abschluss der Maßnahme die Bestätigung nach Durchführung (BnD) für Sie ausstellen. Die KfW müssen Sie zwischenzeitlich nicht in Kenntnis setzen. Sind Sie unsicher oder haben Fragen zum individuellen Vorhaben, empfehlen wir den Kontakt zu den Sachbearbeitern der Förderbank. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9013.
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