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Expertenrat

Ist die Heizungsförderung zurückzuzahlen, wenn das Haus nach Abschluss der Maßnahme den Eigentümer wechselt?

Frage von Ciya I. am 14.11.2025 

Ein Kunde möchte KfW 458 für Heizungsförderung beantragen. Wenn nach Einbau der Wärmepumpe und Auszahlung des Zuschusses das Investitionsobjekt an die Kinder überschrieben bzw. verkauft wird, ist der Zuschussempfänger verpflichtet die ausbezahlte Förderung zurückzuzahlen? Muss der Eigentümerwechsel der KfW gemeldet werden? Gibt es Fristen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Entscheidend für die Förderung der Heizung ist hier in der Regel immer die Situation zur Antragstellung. Verkaufen die aktuellen Eigentümer das Haus oder überschreiben sie es auf die Kinder, müssen Sie die Förderung daher auch nicht zurückzahlen. Wichtig zu wissen ist aber, dass die 10-jährige Mindestnutzungsdauer auf die neuen Eigentümer übergeht. Setzen diese die geförderte Heizung vor Ablauf dieser Frist außer Betrieb, ist das dem Fördergeber zu melden. Unter Umständen fordert dieser dann einen Teil der Förderung zurück.

Sind Sie unsicher, empfehlen wir, Fragen zu einem konkreten Fördervorhaben mit den Sachbearbeitern der KfW zu besprechen. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9013.

Wie Sie die Förderung der Heizung beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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