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Expertenrat

Können wir das Haus trotz geförderter Heizung auf unsere Töchter überschreiben?

Frage von Lothar B. am 09.08.2025 

Ich habe eine neue Pelletheizung einbauen lassen, diese ist durch die KfW gefördert worden. Es ist alles abgeschlossen. Meine Frage. Meine Frau und ich möchten gerne das Haus an zwei Töchter übergeben und wir gehen dann in Nießbrauch, ist das so möglich?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, das ändert an der Förderung nichts. Diese müssen Sie nicht zurückzahlen. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass die 10-jährige Mindestnutzungsdauer auf Ihre Töchter übergeht. Lassen diese die Heizung innerhalb der Frist austauschen, ist eine Meldung beim Fördergeber nötig. Unter Umständen fordert dieser dann einen Teil der Förderung zurück.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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