Ich habe eine neue Pelletheizung einbauen lassen, diese ist durch die KfW gefördert worden. Es ist alles abgeschlossen. Meine Frage. Meine Frau und ich möchten gerne das Haus an zwei Töchter übergeben und wir gehen dann in Nießbrauch, ist das so möglich?
Ja, das ändert an der Förderung nichts. Diese müssen Sie nicht zurückzahlen. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass die 10-jährige Mindestnutzungsdauer auf Ihre Töchter übergeht. Lassen diese die Heizung innerhalb der Frist austauschen, ist eine Meldung beim Fördergeber nötig. Unter Umständen fordert dieser dann einen Teil der Förderung zurück.