Um eine Wärmepumpenförderung zu bekommen, muss ich die Maßnahme planen und einen Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung >> inkl. Nennung des Umsetzungsdatums innerhalb des Bewilligungszeitraums schließen. Danach muss ich ja vom Heizungsbetrieb oder Energieberater eine BzA erstellen lassen und den Zuschuss im KfW-Zuschussportal beantragen.
Nun meine Frage: Da ich eine Umsetzung erst im Jahr 2025/2026 plane, möchte ich mich nicht durch o.g. Vertrag an den Heizungsbaubetrieb binden. Ggf. bekomme ich bis dahin ja auch günstigere Angebote von anderen Betrieben. Kann ich, obwohl ich den o.g. Vertrag schließe, auch bspw. im Jahr 2026 einen anderen Heizungsbau-Betrieb beauftragen? Und wenn ja, wie komme ich aus dem o.g. Vertrag wieder raus?
Grundsätzlich benötigen Sie einen Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung. Möglich ist es also auch, einen Vertrag über Nebenarbeiten zu schließen. Den Heizungsbauer können Sie wechseln. Für diesen Fall sollten entsprechende Rücktrittklauseln im Vertrag verankert sein. Für eine rechtssichere Ausarbeitung empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Experten für Vertragsrecht.
Bitte beachten Sie aber: Entscheiden Sie sich für einen Heizungsbauer, gehen Sie eine Verpflichtung ein. Der Fachhandwerker rechnet mit dem Auftrag, plant diesen ein und bestellt unter Umständen auch Waren, für die er in Vorleistung geht. Prüfen Sie daher vorher genau, welche Fachhandwerker Sie bereits beauftragen. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".