Ich möchte gerne meine 35 Jahre alte Ölheizung mit den aktuellen Förderprogrammen gegen eine Biomasseheizung austauschen.
Meine Frage: Inwieweit ist es Fördervoraussetzung bei BEG (KfW) EM, einen hydraulischen Abgleich b, bzw. die hierzu benötigte Heizlastberechnung/ Energieausweis zu erbringen? Ist dies erforderlich?
Systemkonfiguration: Pelletkessel mit 1000 l Puffer und 4,5 kWp PV mit MYPV ELWA zur Warmwassererzeugung/Heizungsunterstützung.
Der hydraulische Abgleich ist Pflicht, wenn Sie die BEG-Förderung für die neue Heizung in Anspruch nehmen möchten. Nachlesen können Sie das in den TMA zur BEG unter Punkt 3.1. Hier heißt es: "Zudem ist die Durchführung folgender Maßnahmen und die Installation folgender technischer Komponenten für eine Förderung grundsätzlich erforderlich: [...] Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B gemäß Bestätigungsformular des hydraulischen Abgleichs der „VdZ − Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V.“ [...]"
Die dabei anfallenden Kosten können Sie bei der Förderung der Pelletheizung mit geltend machen. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Pelletkessel herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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