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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für ein Haus, das seit 2020 gebaut wird?

Frage von Johannes H. am 21.04.2023 

Ich baue seit Anfang 2020 ein Mehrfamilienhaus (4 Wohnungen mit insgesamt 435 qm Wohnfläche auf 2 Etagen) in Bayern. Der Effizienzstandard liegt knapp bei KfW55. Ich habe damals keinerlei Fördermittel beantragt, da ich bisher alles bis auf den Dachstuhl in Eigenregie gemacht habe, somit nur Material gekauft habe. 2020 war für mich die einzige Option der Einbau einer Ölheizung. Aber nach den ganzen letzten Monaten wäre die einzige vernünftige Option eine Wärmepumpe. Da ich aber 2020 vor Baubeginn keine Fördermittel beantragt habe, ist das nach meinem Kenntnisstand jetzt nicht mehr möglich. Oder gibt es da in meinem Fall noch eine Möglichkeit, die viel teurere Wärmepumpe noch gefördert zu bekommen? Ansonsten bliebe mir nur die Variante, noch vor Jahresende eine Öl- oder Gasheizung (diese aber dann mit biogenem Flüssiggastank im Garten) einzubauen.

Weiteres Detail: 10 m daneben auf anderem Flurstück, steht mein 2014-2017 komplett renoviertes und etwas gedämmtes Bauernhaus (ca. 118 qm Wohnfläche auf 3 Etagen), aber noch mit 25 Jahre alter Ölheizung. Im letzten Jahr habe ich vorsichtshalber bei Kanalarbeiten schon eine Wärmeleitung zwischen den Häusern bis in den Heizraum mit eingezogen. Hier wäre ja eine Förderung beim Austausch der Heizung möglich. Wäre es somit denkbar, Förderung problemlos zu bekommen, wenn ich beide Häuser mit nur einer Heizungslösung laufen lassen würde. Wärmepumpe für das sanierte Haus wäre aber laut Heizungsbauer nicht unproblematisch.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für die neue Heizung, ganz gleich ob Wärmepumpe oder Gebäudenetz, erhalten Sie nur dann, wenn Sie diese in ein Bestandsgebäude einbauen. Dabei handelt es sich gemäß BEG-EM-Richtlinie um ein fertiggestelltes Gebäude, dessen Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für den Neubau bekommen Sie daher aller Voraussicht nach keine Förderung.

Anders verhält es sich im Bestandsgebäude: Hier können Sie Fördermittel für eine neue Heizung beantragen. Infrage kommen Zuschüsse für eine Wärmepumpe, eine Pelletheizung oder eine Solarthermieanlage. Richten Sie ein Gebäudenetz ein, ist das ebenfalls förderbar. Für den Anschluss an dieses bekommen Sie aus den oben genannten Gründen jedoch keine finanzielle Unterstützung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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