Meine Freundin, Kind und ich haben im Oktober das Elternhaus meiner Freundin bezogen und seit März das Haus komplett kernsaniert. Unter anderem Austausch der Heizung aufgrund nicht funktionsfähiger Gasheizung gegen eine Luft-Wärmepumpe. Der Förderantrag wurde gestellt und nach Genehmigung mit dem Vorhaben gestartet.
Nach der Beendigung aller Maßnahmen und Einreichen aller Unterlagen wurde durch die KfW der Antrag aufgrund nicht Eigentümer/ keine Eintragung im Grundbuch abgelehnt.
Das Haus soll demnächst an uns überschrieben werden und die Vollmacht vom Hausbesitzer (Vater) lag vor der Maßnahme vor. Haben wir Anspruch auf die Förderung oder haben wir alles umsonst gemacht?
Umsonst haben Sie nicht saniert, da Sie von den Vorteilen der neuen Heizung profitieren. Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie allerdings nicht. Denn das setzt bei allen Anträgen ab 2024 die Eigentümerschaft voraus. Lag diese zum Antragszeitpunkt nicht vor, erfüllen Sie ein wesentliches Förderkriterium nicht. Auch die nachträgliche Übertragung dürfte daran nichts ändern. Sind Sie unsicher, empfehlen wir den Kontakt zur KfW. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9013.
Gleiches gilt für den Steuerbonus für die Sanierung. Auch für diesen müssten Sie Eigentümer der Immobilie sein. Sind Sie das, können Sie die Förderung hier nachträglich für den Veranlagungszeitraum über Ihre Steuererklärung beantragen. Infrage kommt außerdem der Steuerbonus für Handwerkerleistungen, mit dem Sie 20 Prozent der Handwerkerkosten von Maßnahmen an einer selbst genutzten Immobilie steuerlich geltend machen können.