Wir haben für den Einbau einer Wärmepumpe 2024 von der KfW einen Zuschuss von 21.000 € erhalten (30.000 € förderungsfähige Höchstsumme, davon 70 %). Die Rechnungssumme beläuft sich jedoch insgesamt jedoch auf 39.000 €.
Kann man die 9.000 € steuerlich absetzen und wenn ja, wie:
- 20 % über 3 Jahre verteilt oder
- als Handwerksleistungen, wobei die Summe der abzusetzenden Arbeitsstunden prozentual zum Verhältnis der Gesamtrechnung (Arbeitsstunden/Material) berücksichtigt wird?
Hierzu habe ich bisher noch in keiner Rechtsprechung etwas gefunden.
Eine Kombination von BEG-EM-Förderung und Steuerbonus (§ 35 a oder § 35 c EStG) ist für dieselbe Maßnahme nicht möglich. Nachlesen können Sie das unter Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossen. Antragsteller müssen sich verpflichten, für dieselbe Maßnahme keinen Antrag auf steuerliche Förderung zu stellen oder bestätigen, dass kein Antrag auf steuerliche Förderung gestellt wurde. Bei Durchführung mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen kann jedoch eine Förderung nach dieser Förderrichtlinie für einzelne Maßnahmen mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung für einzelne andere Maßnahmen kombiniert werden."