Wir sind ein MFH mit 10 Eigentümern, wobei nur 7 davon ihre Wohnung selbst nutzen. Die Gesamtsumme der neuen Heizung beträgt 105 T€. Die Grundförderung von 29.575 € wurde uns schon zugesagt. Der Förderantrag wurde durch unsere Hausverwaltung gestellt. Die Grundförderung teilen wir entsprechend der Heizfläche pro Wohnung auf. Wie errechnet sich nun der 20%-Klimageschwindigkeitsbonus für die 7 Eigentümer, die ihren Antrag ja persönlich stellen müssen?
Erfüllen Sie alle technischen Voraussetzungen, bekommen den Klimageschwindigkeitsbonus alle, die ihre Wohnung im Haus selbst nutzen. Die infrage kommenden Parteien beantragen den Zuschuss selbst mit einem Zusatzantrag über das Onlineportal der KfW. Der Zuschussbetrag steht den Antragstellern dann allein zu.
Um die mögliche Höhe des Zuschusses zu berechnen, teilen Sie die insgesamt bei der Förderung der Heizung anrechenbaren Kosten durch die Anzahl der Wohneinheiten im Haus. Bei 10 Wohneinheiten stehen förderbare Kosten in Höhe von 137.000 Euro zur Verfügung. Geteilt durch 10 Wohneinheiten darf jeder Eigentümer dabei 13.700 Euro an Kosten für den Klimageschwindigkeitsbonus anrechnen. Die Förderung beträgt damit jeweils maximal 2.740 Euro.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.