Die KfW setzt in ihrem Programm 458 Heizungsförderungen den hydr. Abgleich der Heizflächen voraus. Wo genau steht die konkrete Begrenzung der max. Vorlauftemperatur für Heizkörper?
Eine Vorgabe gibt es nur dann, wenn Sie im Zuge der geförderten Heizungsoptimierung oder des geförderten Heizungstauschs die Heizflächen austauschen möchten. Neue dürfen dann eine Vorlauftemperatur von maximal 55 Grad Celsius haben. Nachlesen können Sie das im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen unter Punkt 4.2.6 (S. 25 für Heizungsförderung) bzw. Punkt 5.1 (S. 28 für Förderung der Heizungsoptimierung).
Wie Sie die Heizungsförderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.
Vielen herzlichen Dank für die schnelle und präzise Antwort!