Wir haben die Einzelmaßnahme Heizungsanlagen-Tausch bei der BAFA beantragt und werden dazu mehr als 60.000€ kosten haben. Können wir in 2022 60.000€ zu der Einzelmaßnahme und in 2023 40.000€ zu derselben Einzelmaßnahme einreichen? Falls ja, zählt das Ausführungsdatum, das Rechnungsdatum oder das Datum, wann wir den Antrag bei der BAFA stellen / die Rechnungen hochladen?
Für ein und dieselbe Heizung können Sie nur einmal Fördermittel beantragen. Denn die geforderte Absenkung des Energiebedarfs findet nur einmal statt, auch wenn hohe Kosten für Umfeldmaßnahmen anfallen.
Machen hydraulischer Abgleich und Fußbodenheizung große Teile der Kosten aus, können Sie zunächst eine Förderung für die Heizungsoptimierung beantragen. Auf diese Weise bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent für Abgleich und Umbau. Ist das erledigt, können Sie eine Förderung für die neue Heizung beantragen und die übrigen Kosten dabei geltend machen.
Auch für unterschiedliche Wärmeerzeuger können Sie mehrere Anträge über die beiden Jahre verteilen. Kombiniere Sie zum Beispiel eine Wärmepumpe mit Solar, können Sie erst einmal nur die Wärmepumpen-Förderung beantragen und Anträge für die Solaranlage im kommenden Jahr stellen.
Welche Variante finanziell günstiger ist, lässt sich ohne weitere Kenntnisse vom Vorhaben nicht beurteilen. Daher empfehlen wir Ihnen hierzu den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Unterstützung bei der Beantragung erhalten Sie darüber hinaus auch über unseren Förderservice für Heiztechnik.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Heizung.