Ich habe über die KfW 458 einen Klimaanlageneinbau fördern lassen (Wohnzimmer und Flur – Kosten 8.500 Euro). Der Antrag erfolgte Anfang Juli. Der Einbau erfolgt Mitte/Ende September. Somit ist auch der Abschluss der Maßnahme erst Ende September.
Nun möchte ich in meiner Immobilie noch eine weitere Multisplit-Klimaanlage einbauen lassen (Schlafzimmer und Kinderzimmer – Kosten 6000 Euro – mit neuer BzA) und diese ebenfalls über die Maßnahme 458 fördern lassen.
Kann ich den Einbau der zweiten Anlage mit aufschiebender Wirkung jetzt bereits beantragen und im KfW-Portal eingeben, bevor die erste Maßnahme abgeschlossen ist?
Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ausreizen – unabhängig davon, wann Sie diese stellen. Wichtig ist, dass Sie in jedem einzelnen Fall die technischen Vorgaben zur Förderung einhalten. Seit Juli 2026 müssen die versorgten Wohneinheiten dabei zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Außerdem muss die neue Anlage den Anteil regenerativer Energien anheben oder die Effizienz verbessern und in der Liste förderbarer Wärmeerzeuger eingetragen sein. Im Beitrag zur Förderung der Heizung geben wir Ihnen einen aktuellen Überblick über die geänderten Konditionen und Vorgaben.
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