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Expertenrat

Wir nutzen zwei Wohnungen im Haus selbst. Die Dritte hat einen anderen Eigentümer. Wie berechnet sich die Förderung?

Frage von Frank H. am 23.09.2024 

Wir nutzen zwei von drei Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus selbst (3 Personen, 2 Büros, größerer Wohnbereich, Tochter). Getrennte Stromzähler, Wärmemessung, Wasser etc. Dachgeschoss hat einen anderen Eigentümer und ist vermietet.

Verstehe ich das richtig, dass wir nur für eine Wohneinheit den Geschwindigkeitsbonus von 20 % bekommen? Wenn ja, für welchen? Kann ich die größere Wohnung angeben? Höre zu diesem Thema die unterschiedlichsten Aussagen momentan.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Auch wenn Sie mehrere Wohneinheiten im Mehrfamilienhaus selbst bewohnen, können Sie den Geschwindigkeitsbonus zur Heizungsförderung nur für eine verwenden. Denn die KfW geht davon aus, dass Sie nur eine Wohnung selbst nutzen können.

Die förderbaren Kosten der Basis-Förderung teilen sich dabei zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen auf. Sie können insgesamt 60.000 Euro an Kosten bei der Förderung angeben. Das entspricht 20.000 Euro pro Wohnung.

Geht es um den Geschwindigkeitsbonus, teilen sich die Kosten bei ungeteilten Mehrfamilienhäusern ebenfalls gleichmäßig auf. In Ihrem Fall ermittelt die KfW die anteiligen förder­fähigen Kosten auf Basis der förder­fähigen Gesamt­kosten aus der Bestätigung zum Antrag (BzA) des Basis­antrages und dem Mit­eigentums­anteil an der WEG. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die anteiligen Kosten nicht über dem Förder­höchst­betrag für die vor­liegende (selbst­genutzte) Wohn­einheit liegen können (Förder­höchst­betrag für das Gesamt­gebäude, gleichmäßig aufgeteilt auf alle Wohn­einheiten).

Nachlesen können Sie das in den FAQ der KfW zum Förderprogramm 458.

Angeben können Sie dabei die Wohnung, die Sie selbst bewohnen. Sind Sie unsicher, empfehlen wir, das Vorhaben mit der KfW zu besprechen. Die Experten der Förderbank prüfen den Fall individuell und geben eine rechtsverbindliche Auskunft. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9013.

Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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