Ich möchte die Heizung eines Mehrfamilienhauses mit KfW-Förderung sanieren. Das Haus gehört meinem Vater, unter 40.000 Einkommen.
Bestand: 2 Gasetagenheizungen BJ 2008
Neu: Eine Wärmepumpe, Kosten ca. 33.000 Euro (Propan)
Verstehe ich die Förderung richtig:
1. Wohnung bekomme ich 70 % (maximale Förderung aus Grundförderung, Geschwindigkeitsbonus da Gasetagenheizung, Einkommensbonus und Propan)
2. Wohnung; 35 % (Grundförderung + Propan)
Förderung wird zusammengerechnet und ich bekomme die Hälfte mit 70 % und die andere Hälfte mit 35 %. Ist das so korrekt? Oder kann ich nur die erste Wohnung fördern lassen (70 % von 30.000) und die 2. Wohnung einfach mit anschließen.
Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, bekommt er für diese den höheren Fördersatz. Für die andere Wohnung vergibt die KfW, wie in Ihrer Frage beschrieben, die Basis-Förderung der Wärmepumpe und den Bonus für das natürliche Kältemittel. Das gilt auch dann, wenn die zweite Wohnung von Familienangehörigen (kostenfrei oder zur Miete) bewohnt wird.
Insgesamt lassen sich 45.000 Euro an Kosten anrechnen (30.000 für die erste und 15.000 Euro für die zweite Wohneinheit). Diese teilen sich zu gleichen Teilen auf beide Wohnungen auf. Ihr Vater bekommt als Eigentümer also 20.000 Euro zum hohen Fördersatz für die selbst genutzte Wohnung und 20.000 Euro zum niedrigeren Fördersatz für die zweite Wohneinheit.
Aktuellen Informationen zur Folge sind dazu zwei Anträge zu stellen. Einmal beantragt Ihr Vater die Basis-Förderung mit Wärmepumpen-Bonus für das gesamte Haus. Zusätzlich beantragt er den Geschwindigkeits- und Einkommensbonus für die selbst genutzte Wohnung bzw. 20.000 Euro der anfallenden Kosten.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen zur Antragstellung noch nicht verbindlich sind, da das entsprechende Portal der KfW noch nicht fertiggestellt wurde. Sobald das der Fall ist, informieren wir auf der Seite "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" darüber.
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