Wir haben ein Haus in zwei Wohnungen geteilt, mit keinem separaten Stromzähler und keiner separaten Wasseruhr. Im Grundbuch stehe ich mit einem Drittel und meine Mutter mit zwei Dritteln drin. Wir haben keine Teilungserklärung.
Meine Mutter wohnt in der kleineren Wohnung und liegt unter 40.000 Euro Einkommen. Ich wohne in der größeren, mit höherem Einkommen. Nun weiß ich nicht, ob wir ein ungeteiltes Haus, ein Zweifamilienhaus oder eine Eigentumsgemeinschaft haben.
So wie ich das verstehe, muss ich den Basisantrag stellen und einen Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeitsbonus. Meine Mutter nur einen Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus. Ist das so richtig?
Da das Haus nicht geteilt ist, haben Sie nach unserem Verständnis ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus. Hierfür stellen Sie einen gemeinsamen Antrag auf die Basis-Förderung und gegebenenfalls den Effizienz-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe.
Im Nachgang stellt jeder selbst nutzende Eigentümer einen Zusatzantrag, sofern der Einkommens- und/oder der Geschwindigkeitsbonus für die jeweilige selbstgenutzte eigene Wohnung infrage kommt.
Sofern Sie unterschiedliche Wohnungen bewohnen und diese der Definition der BEG-EM-Richtlinie 3 u) entsprechen, ist das Einkommen dabei nicht zusammenzurechnen.
Zu beachten ist allerdings, dass Sie für die Boni nur die Hälfte der insgesamt förderbaren Kosten anrechnen dürfen. Bei zwei Wohneinheiten entspricht das einem Betrag von 22.500 Euro, der Ihnen und Ihrer Mutter für die Bonusförderung zur Verfügung steht. Im Basis-Antrag können Sie hingegen Kosten in Höhe von 45.000 Euro geltend machen.
Wie Sie die Förderung der Heizung im Detail beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.