In einem vermieteten Mehrparteienhaus soll die 30 Jahre alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt werden. Haupteigentümerin ist die Mutter mit 80 % sowie Sohn und Schwester mit je 10 %. Der Sohn wohnt selbst in dem Haus und hat dort seinen Hauptwohnsitz. Wer kann die Förderung beantragen und gibt es in diesem Fall den Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus?
Jeder Eigentümer kann die Förderung beantragen. Am einfachsten ist es, wenn der Sohn den Antrag stellt. Denn dieser kann für die selbst genutzte Wohneinheit auch den Klimageschwindigkeits- und den Einkommensbonus beantragen, sofern diese infrage kommen. Möglich ist das für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Gehen wir zum Beispiel von drei Wohneinheiten aus, sind 60.000 Euro an Kosten anrechenbar. Ein Drittel davon, also 20.000 Euro, darf der Sohn dabei als Kosten für die Boni ansetzen.
Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.