Ich habe ein Grundstück, auf dem stehen 2 Häuser. Hausnummern 21 und 21a. Jedes Haus hat eine eigene Heizungsanlage und zwei Wohneinheiten. Ich betreue bei einem der beiden Häuser den Heizungstausch (Öl -> Pelletsheizung). Es wurde ein WEG Bevollmächtigter bestimmt und mit diesem wurde der Basisantrag gestellt. Soweit alles gut.
Nun wollten wir den Zusatzantrag zum Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus stellen. Bei diesem Antrag muss der Miteigentumsanteil angegeben werden. Hier habe ich eine WE mit 244,5/1000, die andere 255,5/1000. Ich muss ja die Werte laut Grundbucheintrag angeben. Allerdings wird mir dann am Schluss nur ein Viertel anstatt die Hälfte der max. förderfähigen Kosten für die 20% angerechnet, da sich der Grundbucheintrag auf alle auf dem Grundstück befindlichen Wohneinheiten bezieht. Für meine Förderung sind aber ja nur die zwei Wohneinheiten im Gebäude 21a heranzuziehen. Ich hoffe, ich konnte dies verständlich schreiben.
Nach der Sanierung hat auch jedes Gebäude seine eigene Heizungsanlage.
Nach Rücksprache mit der KfW ist es tatsächlich so, dass der Fördergeber die anteilig förderbaren Kosten automatisch aus den förderfähigen Gesamtkosten des Basisantrags und den Miteigentumsanteilen im Grundbucheintrag ermittelt. Das führt in Ihrem Fall dazu, dass die Förderung der Heizung insgesamt geringer ausfällt als eigentlich möglich.
Um das zu umgehen, schlagen die Experten der KfW eine Untergemeinschaft innerhalb der WEG vor. Auf diese Weise könnten Sie die tatsächlichen Anteile im Antrag angeben und eine höhere Förderung erhalten. Sind Sie hier unsicher, wie weiter vorzugehen ist, empfehlen wir die individuelle Abstimmung mit den Experten des Fördergebers. Diese erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800/539 9013.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.