Am 23.11.2021 ist in meinem Mehrfamilienhaus die Gasheizung ausgestiegen. Eine Reparatur war nicht möglich, wurde auch vom Wolf-Werksservice bestätigt. Der vom Wolf-Service empfohlene Monteur begann umgehend mit Angebotslegung und Austausch. Seit 16.11.2021 ist die Anlage in Betrieb und zu zwei Dritteln bezahlt. Gibt es in solchen Notfällen Fördermöglichkeiten?
Nachträglich gibt es hier leider keine Fördermittel. Entsprechende Ausnahmen gelten nur für Betroffene des Hochwassers 2021. In allen anderen Fällen ist die Beantragung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen Pflicht. Nach der Beantragung und vor dem Erhalt des Bescheids können Sie allerdings auf eigenes Risiko mit der Sanierung beginnen. Wer ein selbst genutztes Wohnhaus besitzt, kann nachträglich auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, um von finanziellen Erleichterungen zu profitieren.